Dürfen Organisationen mich prüfen?
Ja, Hintergrundprüfungen sind in Deutschland, den Niederlanden und der EU legal, mit strengen Regeln darüber, was wann und wie geprüft werden darf.
Kurz gesagt: Ja, Organisationen dürfen Hintergrundprüfungen durchführen, aber nur mit deiner Einwilligung und nur wenn die Prüfung für die Rolle relevant ist. Für manche Sektoren (Gesundheitswesen, Financial Services, Behörden) ist Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Wann Prüfung erlaubt ist
Unter der DSGVO und nationaler Arbeitsgesetzgebung darf eine Organisation eine Hintergrundprüfung durchführen, wenn:
- Du eine informierte Einwilligung gegeben hast
- Die Prüfung für die Rolle relevant ist (z. B. eine Bonitätsprüfung für eine Finanzposition, nicht für eine Lagerrolle)
- Die erfassten Daten verhältnismäßig sind zu dem, was die Rolle erfordert
Du weißt immer im Voraus, welche Prüfungen durchgeführt werden, welche Daten erfasst werden und was die Organisation sehen wird. Du erteilst pro Prüfung Einwilligung.
Wann Prüfung verpflichtend ist
In bestimmten Sektoren erfordert das Gesetz Prüfungen für bestimmte Rollen:
- Gesundheitswesen, viele Rollen benötigen ein Führungszeugnis
- Kinderbetreuung und Bildung, Führungszeugnis erforderlich für Personen, die mit Kindern arbeiten
- Financial Services, PEPs- und Strafregister-Prüfungen oft von BaFin / DNB / AFM gefordert
- Behörden, Führungszeugnis oft erforderlich, manchmal eine strengere Sicherheitsüberprüfung
- Luftfahrt, Hintergrundprüfung für Airside-Zugang erforderlich
In diesen Fällen hat die Organisation eine gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, braucht aber dennoch deine Einwilligung.
Was Organisationen nicht dürfen
Manche Grenzen sind absolut:
- Sie dürfen dich nicht ohne deine Einwilligung prüfen. Heimliche Prüfungen sind illegal.
- Sie dürfen keine Dinge prüfen, die für die Rolle nicht relevant sind. Eine Bonitätsprüfung für einen Grafikdesigner ist nicht verhältnismäßig.
- Sie dürfen nicht auf Basis von Rasse, Religion, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder politischer Überzeugung diskriminieren.
- Sie dürfen deine Ergebnisse nicht mit Personen außerhalb der Einstellungsentscheidung teilen.
Du darfst ablehnen
Du darfst die Einwilligung zu einer Prüfung verweigern. Die Organisation kann dann entscheiden, deine Bewerbung nicht fortzusetzen, aber die Wahl liegt bei dir. Du wirst nie gegen deinen Willen geprüft.
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