Mitarbeiterüberprüfung für Menschen, die längst bei Ihnen arbeiten
Pescheck führt turnusmäßiges und anlassbezogenes Re-Screening über dieselbe Plattform und denselben Audit-Trail wie Ihre Pre-Employment-Prüfungen durch. Sie legen den Turnus je Rollengruppe fest, wir kümmern uns um Einwilligung, Nachweise und Reporting.
Was ist eine Mitarbeiterüberprüfung im laufenden Arbeitsverhältnis?
Wann sollten Sie erneut prüfen?
Pre-Employment und Re-Screening sind nicht dasselbe
Beides überprüft eine Person, doch die Interessenabwägung verschiebt sich. Eine Bewerberin kann ein Verfahren verlassen. Eine Mitarbeiterin hat einen Vertrag, ein Einkommen und eine Führungskraft. Eine Einwilligung trägt deshalb noch weniger als Rechtsgrundlage, und Ihre Begründung muss belastbarer sein.
Re-Screening funktioniert daher am besten, wenn die Regeln feststehen, bevor Sie sie brauchen: welche Rollen erfasst sind, welche Prüfungen dazugehören, in welchem Abstand und was passiert, wenn etwas auftaucht. Einmal als Richtlinie festhalten, konsequent anwenden, und die einzelne Prüfung ist kein Urteil mehr über eine bestimmte Person.
Turnus je Rollengruppe festlegen
Alle im selben Intervall zu prüfen ist teuer und schwer zu begründen. Mit Pescheck definieren Sie Rollengruppen und geben jeder ihr eigenes Paket und ihren eigenen Rhythmus. Ein Treasury-Team im Jahresturnus und ein Lagerteam ganz ohne Turnus passen so in dieselbe Richtlinie.
Den Audit-Trail führen Sie zentral: wer wurde wann auf welcher Grundlage geprüft und mit welchem Ergebnis. Genau diese Nachweise verlangt ein Auditor oder eine Aufsichtsbehörde.
Sehen, was sich nach der Einstellung ändert
Prüfen Sie Berufszulassungen, Handelsregistereinträge und Mandate, Sanktions- und PEP-Status, Adverse Media und, wo die Rolle es rechtfertigt, ein aktuelles Führungszeugnis erneut. Es sind dieselben Prüfungen, die Sie aus dem Pre-Employment Screening kennen.
Ein Audit-Trail für Einstellung und Wiederholung
Pre-Employment- und Re-Screening-Prüfungen liegen im selben Vorgang, sodass Sie einem Auditor die vollständige Historie einer Rolle zeigen können statt zweier getrennter Systeme. Aufbewahrungsfristen legen Sie je Prüfung fest, der Zugriff bleibt auf die von Ihnen benannten Personen beschränkt.
Prüfungen, die sich für Re-Screening eignen
Welche Prüfungen in einen Re-Screening-Turnus gehören, hängt davon ab, was sich realistisch ändern kann und woran die Rolle rührt. Zulassungen laufen aus, Sanktionslisten werden aktualisiert, Mandate und Insolvenzen erscheinen in öffentlichen Registern. Abschlüsse dagegen müssen Sie selten zweimal prüfen.
Wir helfen Ihnen, je Rollengruppe ein Paket zu wählen, das begründbar statt erschöpfend ist, damit Sie keine personenbezogenen Daten erheben, deren Verarbeitung Sie nicht rechtfertigen können.
Internationales Führungszeugnis
Zeigt Hindernisse für bestimmte Rollen auf und offenbart die Polizeigeschichte.
Mehr erfahrenQualifikationsprüfung
Prüfen Sie, ob Ihr Bewerber über die erforderlichen Qualifikationen oder Zertifikate verfügt
Mehr erfahrenBonitätsprüfung
Erhalten Sie globale Einblicke in die finanzielle Situation von Bewerbern
Mehr erfahrenReferenzprüfung
Überprüfen Sie die Arbeitshistorie, Leistung und andere Qualifikationen einer Person
Mehr erfahrenIntegritätsprüfung
Eine Reihe von Fragen zur Integrität des Bewerbers.
Mehr erfahrenPEP- und Sanktionsprüfung
Prüfen Sie, ob Ihr Bewerber auf PEP- und Sanktionslisten erscheint.
Mehr erfahrenSo läuft die Mitarbeiterüberprüfung ab
Richtlinie festlegen
Definieren Sie Rollengruppen, die Prüfungen je Gruppe, den Anlass (Turnus, Beförderung oder Ereignis) und wer über das Ergebnis entscheidet. Wir unterstützen Sie dabei, das auditfest aufzusetzen.
Beschäftigte informieren
Mitarbeitende erfahren vorab, was geprüft wird und warum, und willigen über die Plattform ein. Transparenz ist hier gesetzliche Pflicht und zugleich der Unterschied zwischen einer akzeptierten und einer beargwöhnten Richtlinie.
Durchführen und dokumentieren
Prüfungen laufen nach Plan oder bei Anlass. Die Ergebnisse landen im Dashboard mit vollständigem Audit-Trail, sichtbar nur für die von Ihnen autorisierten Personen.
Brauche ich eine Einwilligung, um Bestandsmitarbeiter zu prüfen?
Unabhängig von der Grundlage müssen Sie vorab über Prüfung und Umfang informieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Rechtsgrundlage und gilt immer.
Wie oft sollte erneut geprüft werden?
Ein Intervall, das Sie nicht begründen können, ist schlechter als gar keines, denn dann verarbeiten Sie regelmäßig Daten ohne Anlass.
Die Regeln beim Prüfen der eigenen Belegschaft
Alles, was für das Pre-Employment Screening gilt, gilt hier ebenfalls: eine tragfähige Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit zur Rolle und vorherige Information. Das Re-Screening bringt eine zusätzliche Schwierigkeit mit, weil das Machtgefälle größer ist. Eine Bewerberin kann ein Verfahren abbrechen. Eine Mitarbeiterin riskiert ihre Existenz, weshalb von einer freiwilligen Einwilligung kaum die Rede sein kann.
Praktisch heißt das: Ihre Begründung gehört in eine Richtlinie und nicht in eine Einzelfallentscheidung. Halten Sie fest, welche Rollen erneut geprüft werden, bei welchem Anlass, mit welchen Prüfungen und warum diese Prüfungen zu diesen Rollen passen. Binden Sie den Betriebsrat ein, denn eine Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist typischerweise mitbestimmungspflichtig und wird üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Wenden Sie die Richtlinie danach konsequent an, denn uneinheitliche Anwendung macht aus einem vertretbaren Programm eine AGG-Beschwerde.
Sinnvoll erneut zu prüfen
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Berufszulassungen und Erlaubnisse mit Ablaufdatum
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Sanktions- und PEP-Status, der sich ohne Ankündigung ändert
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Mandate und Geschäftsführerpositionen im Handelsregister
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Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisse bei Finanzverantwortung
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Adverse Media, wenn die Rolle reputationssensibel ist
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Ein aktuelles Führungszeugnis, wo Gesetz oder Rolle es verlangen
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Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit Ablaufdatum
Weiterhin unzulässig
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Gesundheitsdaten und Krankheitszeiten
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Religion, Weltanschauung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
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Sexuelle Orientierung und ethnische Herkunft
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Privatleben und Social Media ohne Bezug zur Tätigkeit
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Verdeckte Dauerüberwachung von Beschäftigten
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Das komplette Paket standardmäßig bei allen wiederholen
Der letzte Punkt geht in der Praxis am häufigsten schief. Ein breites Paket einzukaufen und auf die gesamte Belegschaft anzuwenden wirkt gründlich, dreht die Prüfung aber um: Sie sollen beim Risiko der Rolle beginnen und zu den Prüfungen kommen, nicht umgekehrt. Eine Prüfung, die Sie für eine konkrete Rolle nicht erklären können, ist eine Verarbeitung, die Sie besser unterlassen.
Wo eine Wiederholungsprüfung erwartet wird
Wenige Gesetze nennen Re-Screening ausdrücklich. Mehrere Rahmenwerke verlangen es der Sache nach, indem sie fordern, Sicherheit aktuell zu halten statt einmalig festzustellen.
- Luftsicherheit
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG gilt bundesweit fünf Jahre und muss danach wiederholt werden. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, und zwar mindestens drei Monate vor Ablauf. Wird die Frist gewahrt, gilt die Person bis zum Abschluss der Wiederholungsprüfung weiter als zuverlässig.
- ISO 27001
Die Norm erwartet Screening im Verhältnis zu den Informationen, auf die jemand zugreifen kann, überprüft im Takt von Rollen- und Berechtigungsänderungen. Auditoren fragen nach Richtlinie und Nachweisen, nicht nur nach einer Prüfung bei Einstellung.
- Kritische Infrastrukturen
Betreiber sind zunehmend zu einem dauerhaften Personalsicherheitsprogramm verpflichtet, das Pre-Employment Screening, regelmäßige Re-Screening-Zyklen für Bestandspersonal sowie die Überprüfung externer Dienstleister umfasst, statt einer einmaligen Prüfung.
- Banken und Finanzdienstleister
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a KWG und den MaRisk sind fortlaufend. Ändern sich relevante Tatsachen, etwa durch eine Insolvenz oder ein neues Mandat, ist eine erneute Beurteilung angezeigt.
Was kostet eine Wiederholungsprüfung?
Pro Prüfung ungefähr so viel wie die entsprechende Prüfung vor der Einstellung, denn die zugrunde liegenden Abfragen sind identisch. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro. Die Variable ist die Menge: Ein Turnus über eine große Rollengruppe summiert sich schnell, weshalb Sie nach Risiko und nicht nach Kopfzahl zuschneiden sollten.
Leicht übersehen wird der Verwaltungsaufwand. Nachhalten, wer fällig ist, Einwilligungen einsammeln und Nachweise zusammenhalten: Daran scheitern Re-Screening-Programme in der Regel, und genau diesen Teil löst Automatisierung tatsächlich.
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Fragen und Antworten
Der Zeitpunkt und die Interessenabwägung. Pre-Employment Screening findet statt, bevor jemand anfängt, solange die Einstellungsentscheidung offen ist. Re-Screening findet im laufenden Arbeitsverhältnis statt, bei einer Kollegin oder einem Kollegen.
Die Prüfungen selbst sind weitgehend dieselben. Anders ist die Begründung: Beschäftigte können sich dem Verfahren nicht so leicht entziehen wie Bewerbende, also müssen Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeitsprüfung belastbarer sein und die Richtlinie muss stehen, bevor Sie sich darauf berufen.
In aller Regel ja, und das wird häufig übersehen. Eine Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten und der Einsatz eines Systems, mit dem Beschäftigte überprüft werden, sind typischerweise mitbestimmungspflichtig.
In der Praxis wird ein Screening-Programm für Bestandspersonal deshalb in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die Umfang, Anlässe, Rollengruppen, Aufbewahrung und Zugriffsrechte festlegt. Ohne diese Beteiligung steht Ihr Programm arbeitsrechtlich auf wackligem Grund, egal wie sauber die DSGVO-Begründung ist. Holen Sie hierzu arbeitsrechtlichen Rat ein.
Sie können eine Klausel aufnehmen, mit der sich Beschäftigte zur Mitwirkung an verhältnismäßigen und rechtmäßigen Prüfungen verpflichten, und in regulierten Branchen ist das üblich. Eine Klausel schafft für sich genommen aber keine Rechtsgrundlage für beliebige Prüfungen.
Jede Prüfung muss weiterhin zum Zeitpunkt der Durchführung verhältnismäßig zur Rolle sein, und es bleibt bei der Informationspflicht. Verstehen Sie die Klausel als Erwartungsmanagement, nicht als Freibrief.
Legen Sie das Verfahren fest, bevor Sie es brauchen. Ein Treffer ist eine Information, kein Urteil. Die betroffene Person sollte Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Berichtigung unrichtiger Daten erhalten, und das Ergebnis wird an den Anforderungen der Rolle gemessen, nicht abstrakt.
Wer entscheidet, wer informiert wird und wie eskaliert wird, gehört in die Richtlinie. Das erst nach einem Treffer zu improvisieren, führt neben dem eigentlichen Problem schnell zu einer Kündigungsschutzklage.
Häufig ja, und es wird regelmäßig übersehen. Knüpft eine Anforderung an die Rolle und nicht an die Vertragsform, fallen Freelancer, Zeitarbeitskräfte und entsandtes Personal in dieser Rolle ebenfalls darunter. Im Finanzsektor ist das ausdrücklich so geregelt.
Praktisch klafft hier die größte Lücke: Die Stammbelegschaft ist über einen HR-Prozess erfasst, die externe Belegschaft nicht.
Verwandt, aber nicht identisch. Laufendes Monitoring beobachtet bestimmte Quellen, meist Sanktions- und PEP-Listen sowie Adverse Media, und meldet Änderungen. Re-Screening ist die bewusste Wiederholung eines definierten Pakets zu einem definierten Zeitpunkt.
Monitoring passt zu Daten, die sich unvorhersehbar ändern. Geplantes Re-Screening passt zum Rest. Viele Organisationen kombinieren beides: Monitoring für eine kleine Hochrisikogruppe, turnusmäßiges Re-Screening für eine etwas breitere.
Erklären Sie es, bevor Sie es durchführen, und erklären Sie vor allem die Begründung statt nur die Vorgabe. Re-Screening kommt schlecht an, wenn es unangekündigt auftaucht und auf eine einzelne Person gemünzt wirkt.
Kündigen Sie es als Richtlinie an, beziehen Sie es auf eine definierte Rollengruppe statt auf Namen, sagen Sie, was geprüft wird und was nicht, und machen Sie deutlich, dass es für alle in dieser Gruppe gilt, Führungsebene eingeschlossen. Ein Screening, das sichtbar vor dem Management haltmacht, kostet Sie am schnellsten die Zustimmung.