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Mitarbeiterüberprüfung für Menschen, die längst bei Ihnen arbeiten

Screening endet nicht am ersten Arbeitstag. Menschen wechseln Rollen, erhalten Zeichnungsbefugnis oder Zugriff auf Systeme, die ihnen vorher verschlossen waren. Eine Mitarbeiterüberprüfung im laufenden Arbeitsverhältnis prüft genau das nach, was sich tatsächlich ändern kann, und zwar dann, wenn es darauf ankommt.

Pescheck führt turnusmäßiges und anlassbezogenes Re-Screening über dieselbe Plattform und denselben Audit-Trail wie Ihre Pre-Employment-Prüfungen durch. Sie legen den Turnus je Rollengruppe fest, wir kümmern uns um Einwilligung, Nachweise und Reporting.
Mitarbeiterüberprüfung für Menschen, die längst bei Ihnen arbeiten
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Was ist eine Mitarbeiterüberprüfung im laufenden Arbeitsverhältnis?

Eine Mitarbeiterüberprüfung im laufenden Arbeitsverhältnis, oft In-Employment Screening oder Re-Screening genannt, ist eine Hintergrundprüfung bei jemandem, der bereits für Sie arbeitet. Sie ist das Gegenstück zum Pre-Employment Screening: dieselben Prüfungen, nur während des Beschäftigungsverhältnisses statt davor. Der Grund dafür ist schlicht. Eine Prüfung bei Einstellung ist eine Momentaufnahme. Danach ändert sich einiges. Jemand rückt in eine Position mit Zeichnungsbefugnis auf, eine Berufszulassung läuft aus, eine Führungskraft übernimmt anderswo ein Mandat, eine Sanktionsliste wird aktualisiert. Nichts davon sehen Sie in einer Prüfung von vor drei Jahren.

Wann sollten Sie erneut prüfen?

Drei Anlässe decken das Meiste ab. Der Rollenwechsel, wenn jemand in eine Position wechselt, für die Sie bei einer Einstellung andere Prüfungen angesetzt hätten. Der feste Turnus, wenn eine Behörde, eine Zertifizierung oder Ihre eigene Richtlinie ein Intervall vorgibt. Das Ereignis, etwa ein Vorfall, eine Auditfeststellung oder eine Meldung aus laufendem Monitoring. Was Sie nicht tun sollten: alles bei allen erneut prüfen. Eine bestehende Mitarbeiterin zu überprüfen greift tiefer ein als die Prüfung einer Bewerberin, weil das Arbeitsverhältnis bereits besteht und eine Ablehnung schwerer fällt. Verhältnismäßigkeit wiegt hier schwerer, nicht leichter.

Pre-Employment und Re-Screening sind nicht dasselbe

Beides überprüft eine Person, doch die Interessenabwägung verschiebt sich. Eine Bewerberin kann ein Verfahren verlassen. Eine Mitarbeiterin hat einen Vertrag, ein Einkommen und eine Führungskraft. Eine Einwilligung trägt deshalb noch weniger als Rechtsgrundlage, und Ihre Begründung muss belastbarer sein.

Re-Screening funktioniert daher am besten, wenn die Regeln feststehen, bevor Sie sie brauchen: welche Rollen erfasst sind, welche Prüfungen dazugehören, in welchem Abstand und was passiert, wenn etwas auftaucht. Einmal als Richtlinie festhalten, konsequent anwenden, und die einzelne Prüfung ist kein Urteil mehr über eine bestimmte Person.

Turnus je Rollengruppe festlegen

Alle im selben Intervall zu prüfen ist teuer und schwer zu begründen. Mit Pescheck definieren Sie Rollengruppen und geben jeder ihr eigenes Paket und ihren eigenen Rhythmus. Ein Treasury-Team im Jahresturnus und ein Lagerteam ganz ohne Turnus passen so in dieselbe Richtlinie.

Den Audit-Trail führen Sie zentral: wer wurde wann auf welcher Grundlage geprüft und mit welchem Ergebnis. Genau diese Nachweise verlangt ein Auditor oder eine Aufsichtsbehörde.

Sehen, was sich nach der Einstellung ändert

Prüfen Sie Berufszulassungen, Handelsregistereinträge und Mandate, Sanktions- und PEP-Status, Adverse Media und, wo die Rolle es rechtfertigt, ein aktuelles Führungszeugnis erneut. Es sind dieselben Prüfungen, die Sie aus dem Pre-Employment Screening kennen.

Ein Audit-Trail für Einstellung und Wiederholung

Pre-Employment- und Re-Screening-Prüfungen liegen im selben Vorgang, sodass Sie einem Auditor die vollständige Historie einer Rolle zeigen können statt zweier getrennter Systeme. Aufbewahrungsfristen legen Sie je Prüfung fest, der Zugriff bleibt auf die von Ihnen benannten Personen beschränkt.

Prüfungen, die sich für Re-Screening eignen

Welche Prüfungen in einen Re-Screening-Turnus gehören, hängt davon ab, was sich realistisch ändern kann und woran die Rolle rührt. Zulassungen laufen aus, Sanktionslisten werden aktualisiert, Mandate und Insolvenzen erscheinen in öffentlichen Registern. Abschlüsse dagegen müssen Sie selten zweimal prüfen.

Wir helfen Ihnen, je Rollengruppe ein Paket zu wählen, das begründbar statt erschöpfend ist, damit Sie keine personenbezogenen Daten erheben, deren Verarbeitung Sie nicht rechtfertigen können.

So läuft die Mitarbeiterüberprüfung ab

1

Richtlinie festlegen

Definieren Sie Rollengruppen, die Prüfungen je Gruppe, den Anlass (Turnus, Beförderung oder Ereignis) und wer über das Ergebnis entscheidet. Wir unterstützen Sie dabei, das auditfest aufzusetzen.

2

Beschäftigte informieren

Mitarbeitende erfahren vorab, was geprüft wird und warum, und willigen über die Plattform ein. Transparenz ist hier gesetzliche Pflicht und zugleich der Unterschied zwischen einer akzeptierten und einer beargwöhnten Richtlinie.

3

Durchführen und dokumentieren

Prüfungen laufen nach Plan oder bei Anlass. Die Ergebnisse landen im Dashboard mit vollständigem Audit-Trail, sichtbar nur für die von Ihnen autorisierten Personen.

Brauche ich eine Einwilligung, um Bestandsmitarbeiter zu prüfen?
Sie brauchen eine Rechtsgrundlage, und die Einwilligung ist im Beschäftigungsverhältnis eine schwache, weil Mitarbeitende selten frei ablehnen können. Die meisten Arbeitgeber stützen sich auf eine gesetzliche Pflicht, wo es sie gibt, oder auf § 26 Abs. 1 BDSG in Verbindung mit einer dokumentierten Richtlinie und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Unabhängig von der Grundlage müssen Sie vorab über Prüfung und Umfang informieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Rechtsgrundlage und gilt immer.
Wie oft sollte erneut geprüft werden?
Nur so oft, wie das Risiko es rechtfertigt. Gibt eine Behörde oder Zertifizierung ein Intervall vor, folgen Sie diesem. Greift von außen nichts, entscheiden sich die meisten Organisationen für einen anlassbezogenen Ansatz bei der Mehrheit der Rollen und einen festen Turnus nur für eine kleine Gruppe mit Finanzbefugnis, privilegiertem Systemzugriff oder Kontakt zu schutzbedürftigen Personen.

Ein Intervall, das Sie nicht begründen können, ist schlechter als gar keines, denn dann verarbeiten Sie regelmäßig Daten ohne Anlass.

Die Regeln beim Prüfen der eigenen Belegschaft

Alles, was für das Pre-Employment Screening gilt, gilt hier ebenfalls: eine tragfähige Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit zur Rolle und vorherige Information. Das Re-Screening bringt eine zusätzliche Schwierigkeit mit, weil das Machtgefälle größer ist. Eine Bewerberin kann ein Verfahren abbrechen. Eine Mitarbeiterin riskiert ihre Existenz, weshalb von einer freiwilligen Einwilligung kaum die Rede sein kann.

Praktisch heißt das: Ihre Begründung gehört in eine Richtlinie und nicht in eine Einzelfallentscheidung. Halten Sie fest, welche Rollen erneut geprüft werden, bei welchem Anlass, mit welchen Prüfungen und warum diese Prüfungen zu diesen Rollen passen. Binden Sie den Betriebsrat ein, denn eine Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist typischerweise mitbestimmungspflichtig und wird üblicherweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Wenden Sie die Richtlinie danach konsequent an, denn uneinheitliche Anwendung macht aus einem vertretbaren Programm eine AGG-Beschwerde.

Sinnvoll erneut zu prüfen

  • Berufszulassungen und Erlaubnisse mit Ablaufdatum

  • Sanktions- und PEP-Status, der sich ohne Ankündigung ändert

  • Mandate und Geschäftsführerpositionen im Handelsregister

  • Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisse bei Finanzverantwortung

  • Adverse Media, wenn die Rolle reputationssensibel ist

  • Ein aktuelles Führungszeugnis, wo Gesetz oder Rolle es verlangen

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit Ablaufdatum

Weiterhin unzulässig

  • Gesundheitsdaten und Krankheitszeiten

  • Religion, Weltanschauung, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit

  • Sexuelle Orientierung und ethnische Herkunft

  • Privatleben und Social Media ohne Bezug zur Tätigkeit

  • Verdeckte Dauerüberwachung von Beschäftigten

  • Das komplette Paket standardmäßig bei allen wiederholen

Der letzte Punkt geht in der Praxis am häufigsten schief. Ein breites Paket einzukaufen und auf die gesamte Belegschaft anzuwenden wirkt gründlich, dreht die Prüfung aber um: Sie sollen beim Risiko der Rolle beginnen und zu den Prüfungen kommen, nicht umgekehrt. Eine Prüfung, die Sie für eine konkrete Rolle nicht erklären können, ist eine Verarbeitung, die Sie besser unterlassen.

Wo eine Wiederholungsprüfung erwartet wird

Wenige Gesetze nennen Re-Screening ausdrücklich. Mehrere Rahmenwerke verlangen es der Sache nach, indem sie fordern, Sicherheit aktuell zu halten statt einmalig festzustellen.

Luftsicherheit

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG gilt bundesweit fünf Jahre und muss danach wiederholt werden. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, und zwar mindestens drei Monate vor Ablauf. Wird die Frist gewahrt, gilt die Person bis zum Abschluss der Wiederholungsprüfung weiter als zuverlässig.

ISO 27001

Die Norm erwartet Screening im Verhältnis zu den Informationen, auf die jemand zugreifen kann, überprüft im Takt von Rollen- und Berechtigungsänderungen. Auditoren fragen nach Richtlinie und Nachweisen, nicht nur nach einer Prüfung bei Einstellung.

Kritische Infrastrukturen

Betreiber sind zunehmend zu einem dauerhaften Personalsicherheitsprogramm verpflichtet, das Pre-Employment Screening, regelmäßige Re-Screening-Zyklen für Bestandspersonal sowie die Überprüfung externer Dienstleister umfasst, statt einer einmaligen Prüfung.

Banken und Finanzdienstleister

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a KWG und den MaRisk sind fortlaufend. Ändern sich relevante Tatsachen, etwa durch eine Insolvenz oder ein neues Mandat, ist eine erneute Beurteilung angezeigt.

Was kostet eine Wiederholungsprüfung?

Pro Prüfung ungefähr so viel wie die entsprechende Prüfung vor der Einstellung, denn die zugrunde liegenden Abfragen sind identisch. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro. Die Variable ist die Menge: Ein Turnus über eine große Rollengruppe summiert sich schnell, weshalb Sie nach Risiko und nicht nach Kopfzahl zuschneiden sollten.

Leicht übersehen wird der Verwaltungsaufwand. Nachhalten, wer fällig ist, Einwilligungen einsammeln und Nachweise zusammenhalten: Daran scheitern Re-Screening-Programme in der Regel, und genau diesen Teil löst Automatisierung tatsächlich.

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