Kann ich meinen Prüfungsbericht einsehen?
Ja, unter der DSGVO hast du das Recht auf eine Kopie deines eigenen Berichts. Hier sind die zwei Wege, ihn zu erhalten.
Kurz gesagt: Ja. Die Organisation, die deine Prüfung angefordert hat, erhält den Bericht zuerst, aber du hast das gesetzliche Recht auf eine Kopie. Frage sie direkt oder reiche eine Auskunftsanfrage bei uns ein.
Zwei Wege
1. Frage die anfragende Organisation
Die Organisation, die deine Prüfung bestellt hat, hat den vollständigen Bericht. Sie kann ihn direkt mit dir teilen (E-Mail, sicherer Download, persönliche Einsichtnahme). Meist der schnellste Weg.
Hast du noch nichts über dein Ergebnis gehört, ist es angemessen zu fragen. Etwa:
“Könnten Sie mir eine Kopie des Pescheck-Prüfungsberichts zusenden? Ich möchte ihn für meine Unterlagen haben.”
Die meisten Organisationen teilen ihn problemlos.
2. DSGVO-Auskunftsanfrage bei Pescheck
Unter der DSGVO hast du das Recht auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über dich speichern. Um deinen Bericht direkt bei uns anzufordern:
- Schreibe an [email protected] (oder nutze unser Supportformular und erwähne “Auskunftsanfrage”)
- Gib die E-Mail-Adresse an, die du während der Prüfung verwendet hast
- Bestätige deine Identität (wir leiten dich an)
Wir antworten innerhalb eines Monats, wie von der DSGVO gefordert. Es entstehen keine Kosten.
Was du erhältst
Der Bericht enthält:
- Welche Checks durchgeführt wurden
- Das sachliche Ergebnis jeder Prüfung
- Das Abschlussdatum
- Die anfragende Organisation
Er enthält keine Einstellungs-Empfehlungen oder Bewertungen.
Was du damit machen kannst
Der Bericht gehört dir. Du kannst ihn:
- Für deine Unterlagen aufbewahren
- Mit zukünftigen Arbeitgebern teilen, um deren Einstellungsprozess zu beschleunigen
- Bei einem Widerspruch verwenden, wenn eine Einstellungsentscheidung auf einem Ergebnis basiert, das du anzweifelst
- Nutzen, um dein Recht auf Berichtigung wahrzunehmen
Vermutest du, dass eine Erkenntnis unrichtig ist, kontaktiere uns zuerst. Wir korrigieren alles, was nachweislich falsch ist.
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Deine Rechte unter der DSGVO
Als geprüfte Person hast du spezifische gesetzliche Rechte an deinen Daten: Auskunft, Berichtigung, Anonymisierung und Widerspruch. So nutzt du sie.
Wer kann meine Prüfungsergebnisse sehen?
Nur autorisierte Mitarbeitende bei Pescheck und die Organisation, die deine Prüfung angefordert hat. Keine Dritten, kein Marketing, kein Verkauf deiner Daten.